Häufig gestellte Fragen von Vermietern

In welchem Bezirk sollte sich meine möblierte Wohnung befinden, damit sie sich gut vermieten lässt?
In der Regel bevorzugen Mietinteressenten, die nicht aus Berlin sind Bezirke, die sich nahe dem Zentrum befinden oder über die Grenzen Berlins hinaus bekannt sind. Dazu gehören Mitte, Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Charlottenburg, Schöneberg, Friedrichshain und Neukölln. Sollte sich Ihre Wohnung nicht in den aufgeführten Bezirken befinden, ist dies jedoch kein Grund eine Vermietung auszuschließen. Letztlich ist jeder Mietinteressent und auch jede Wohnung individuell. Vielleicht passt genau Ihre Wohnung zu den Bedürfnissen eines bestimmten Mietinteressenten?

Über welchen Zeitraum kann ich meine möblierte Wohnung vermieten?
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass der am häufigsten angefragte Zeitraum bei einer Anmietung zwischen 3 und 12 Monaten liegt. Die meisten Mietinteressenten, die über uns eine möblierte Wohnung in Berlin suchen, werden von Ihren Firmen projektbezogen nach Berlin entsandt. Oder sie absolvieren ein Probehalbjahr aufgrund eines neuen Arbeitsverhältnisses.

Wie viele Zimmer sollte meine möblierte Wohnung haben?
Häufig werden möblierte Wohnungen von Einzelpersonen angemietet, die von Zeit zu Zeit ihre Lebenspartner oder andere Familienmitglieder am Wochenende erwarten. Daher eignet sich eine 2-Zimmer-Wohnung mit einer Schlaf-/ Wohnzimmeraufteilung besonders gut. Aber auch weniger oder mehr Zimmer sind interessant für uns bzw. unsere Kunden. Letztlich ist dies von den jeweiligen Mietinteressenten und deren Bedürfnissen abhängig.

Wie sollte meine Wohnung eingerichtet sein?
Die Einrichtung Ihrer möblierten Wohnung hängt natürlich in erster Linie von Ihrem eigenen Geschmack ab. Grundsätzlich sollte eine elementare Möblierung in Ihrer Wohnung vorhanden sein. D. h. es sollte ein Doppelbett, ein Tisch mit Stühlen zum Essen und/ oder Arbeiten, ein Sofa sowie eine vollständige Kücheneinrichtung (Töpfe, Pfannen, Geschirr, Besteck, Kaffeemaschine) vorhanden sein. Des Weiteren empfiehlt es sich die Wohnung mit einer Waschmaschine und einem Internetanschluss auszustatten. Gern gesehen sind auch TV und ein Geschirrspüler.

Sollte ich Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung stellen?
Es empfiehlt sich mindestens 1 Satz Handtücher und Bettwäsche bereit zu stellen. Sollten Sie das nicht möchten, wäre es ratsam dies mit anzugeben.

Welche Mieteinnahmen kann ich für meine möblierte Wohnung erwarten?
Die Mieteinnahmen hängen in erster Linie von der Lage der Wohnung, der Ausstattung und dem Mietpreis vergleichbarer Wohnungen auf dem Markt ab. Um Ihnen sagen zu können mit welchen Mieteinnahmen Sie rechnen können, ist es empfehlenswert, dass wir von der ROOMZ Agency uns einen Eindruck Ihrer Wohnung vor Ort machen und gemeinsam mit Ihnen einen Preis festlegen.

Mit wem wird der Mietvertrag geschlossen?
Den Mietvertrag schließen i.d.R. der Mieter und der Vermieter bzw. deren Bevollmächtigte. Wir unterstützen Sie hierbei mit Mietverträgen und passen diese gern an Ihre Mietsituation an.

Wie gehe ich mit Schäden um, die vom Mieter verursacht wurden?
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden an Wohnung und Möbeln, die nach dem Einzug durch ihn oder über ihn schuldhaft verursacht werden. Bei kleineren Schäden wird die Kaution, bei größeren Schäden die Haftpflichtversicherung des Mieters herangezogen.

Wie erfolgen End- und Zwischenreinigung?
Die Endreinigung kann von der ROOMZ Agency organisiert und von einem professionellen Reinigungsservice übernommen werden. Die Kosten hierfür übernimmt der Mieter. Wöchentliche Reinigungen können gegen Aufpreis und nach Absprache organisiert werden.

Kann ich meine Wohnung betreten während sie vermietet?
Der Vermieter oder von diesem Beauftragte dürfen die Wohnung zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist dabei Rücksicht zu nehmen.

Darf der Mieter seinen Aufenthalt vorzeitig abbrechen oder verlängern?
Ein Mietvertrag ist bindend. Sollte der Mieter aus unvorhersehbaren Gründen die Wohnung nachweislich eher verlassen müssen, sollte das Gespräch mit dem Vermieter gesucht und die Situation geschildert werden. Hier ist dann das Kulanzverhalten des Vermieters entscheidend.Ein Mietvertrag kann grundsätzlich nach Rücksprache verlängert werden, sofern kein Eigenbedarf des Vermieters vorliegt oder neue Mieter bereits einen Vertrag unterzeichnet haben.

Wie erfolgt die Schlüsselübergabe?
Die Schlüsselübergabe erfolgt, nachdem Miete und Kaution dem Konto des Vermieters gut geschrieben wurden. Die Wohnungsübergabe gestalten Mieter und Vermieter bzw. deren Bevollmächtigte.

Was kostet mich der Service?
Seit dem 1. Juni 2015 hat der Gesetzgeber eine neue Regelung zur Provisionszahlung festgelegt. Nach der neuen Rechtslage ist die Provision von Ihnen als Vermieter zu übernehmen. Grund hierfür soll sein, daß Sie als Auftraggeber gelten (sogenanntes Besteller-Prinzip). Somit ist bei der Anmietung von Wohnraum eine Provision an die ROOMZ Agency nach Abschluß des zu vermittelnden Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter fällig. Die Provision ist dabei von dem Vermieter als Auftraggeber der Vermittlungsleistung geschuldet.

Die Provisionshöhe richtet sich nach der Dauer der Anmietung der Wohnung und ist wie folgt gestaffelt:


1 bis 2 Monate: 40 % einer Monatsmiete.
Ab 3 Monate: 65 % einer Monatsmiete.
Ab 4 Monate: 75 % einer Monatsmiete.
Ab 5 Monate: 95 % einer Monatsmiete.
Ab 6 Monate: 105 % einer Monatsmiete.
Ab 7 Monate: 115 % einer Monatsmiete.
Ab 8 Monate: 125 % einer Monatsmiete.
Ab 9 Monate: 135 % einer Monatsmiete.
Ab 10 Monate: 145 % einer Monatsmiete.
Ab 11 Monate: 155 % einer Monatsmiete.
Ab 12 Monate: 165 % einer Monatsmiete (Maximalprovision).

Verlängert sich die Mietdauer gegenüber der ursprünglich vereinbarten Mietdauer, fällt eine gemäß vorstehender Tabelle neu zu berechnende Provision an, deren Differenz zu einer bereits berechneten Provision ebenfalls sofort fällig ist. Dies gilt nicht bei einer Verkürzung einer ursprünglich vereinbarten Mietdauer.

Alle Provisionen werden mit der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer ausgewiesen.

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