Allgemeine Geschäftsbedingungen der ROOMZ Agency

Grundsätzliches zur Tätigkeit der ROOMZ AGENCY
Die ROOMZ AGENCY ist A) im Bereich der Vermittlung und Betreuung von befristeten Wohnraum-mietverhältnissen tätig. Hierfür stellt sie entsprechende Objekte vor und vermittelt einen Mietvertragsschluß zwischen dem VERMIETER und MIETER. Die Vermittlung ist dabei auf Wohnmöglichkeiten ausgerichtet, die auf mehrere Monate angelegt sind. Dieses Angebot ist auf vorübergehend Beschäftigte oder andere Personen ausgerichtet, die ihren Lebensmittelpunkt für einige Monate nach Berlin verlegen. Eine Vermittlung von Ferienwohnungen für einen touristischen Aufenthalt in der Stadt erfolgt nicht.

Die ROOMZ AGENCY ist B) weiterhin im Verkauf von Eigentumswohnungen tätig. Diese AGB (unter B) gelten für alle Maklerverträge, die zwischen der ROOMZ AGENCY und dem Auftraggeber abgeschlossen werden. Gegenstand des Vertrages sind die Maklerleistungen der ROOMZ AGENCY, die die Vermittlung oder den Nachweis von Immobilienkaufverträgen umfassen.

Fragen zu unseren Leistungen und Konditionen beantworten wir Ihnen über unseren Kontakt gerne.

A)
1. Parteien, Vertragsgegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsverhältnisse der ROOMZ AGENCY BERLIN zu dem VERMIETER und dem MIETER. Gegenstand der Rechtsverhältnisse ist die Vermittlung von befristeten Wohnraummietverhältnissen. Die ROOMZ AGENCY BERLIN betreibt hierzu unter der Adresse www.roomz-agency.com ein Buchungssystem, auf dem Wohnraumangebote des VERMIETERS vorgestellt und Buchungsanfragen des MIETERS an den VERMIETER weitergeleitet werden. Ebenfalls von diesen Geschäftsbedingungen erfaßt sind Buchungsvorgänge, die ein MIETER unmittelbar mit der ROOMZ AGENCY BERLIN durch direkte Kontaktaufnahme (zum Beispiel per Telefon) unter Umgehung des Buchungssystems eingeht.

2. Buchung
Nach Weiterleitung der Buchungsanfrage erhält der MIETER bei entsprechender Verfügbarkeit der gewünschten Wohnraumanmietung einen vorausgefüllten Mietvertragstext.

In dem Mietvertargstext sind Name, Anschrift und Emailadresse des VERMIETERS die vom MIETER übermittelten persönlichen Daten enthalten. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt unmittelbar zwischen dem MIETER und dem VERMIETER zustande. Die Kommunikation zwischen der ROOMZ AGENCY BERLIN und dem MIETER/VERMIETER erfolgt durch Email; telefonische Absprachen werden per Email bestätigt.

3. Provisionsanspruch der ROOMZ AGENCY BERLIN
Bei der Anmietung von Wohnraum ist eine Provision an die ROOMZ AGENCY nach Abschluß des zu vermittelnden Mietvertrages zwischen MIETER und VERMIETER fällig. Die Provision ist dabei von dem Vermieter als Auftraggeber der Vermittlungsleistung geschuldet.

Die Provisionshöhe richtet sich nach der Dauer der Anmietung der Wohnung und ist wie folgt gestaffelt:


ab 2 Monate: 40 % einer Monatsmiete.
Ab 3 Monate: 65 % einer Monatsmiete.
Ab 4 Monate: 75 % einer Monatsmiete.
Ab 5 Monate: 95 % einer Monatsmiete.
Ab 6 Monate: 105 % einer Monatsmiete.
Ab 7 Monate: 115 % einer Monatsmiete.
Ab 8 Monate: 125 % einer Monatsmiete.
Ab 9 Monate: 135 % einer Monatsmiete.
Ab 10 Monate: 145 % einer Monatsmiete.
Ab 11 Monate: 155 % einer Monatsmiete.
Ab 12 Monate: 165 % einer Monatsmiete (Maximalprovision).

Verlängert sich die Mietdauer gegenüber der ursprünglich vereinbarten Mietdauer, fällt eine gemäß vorstehender Tabelle neu zu berechnende Provision an, deren Differenz zu einer bereits berechneten Provision ebenfalls sofort fällig ist. Dies gilt nicht bei einer Verkürzung einer ursprünglich vereinbarten Mietdauer.

Alle Provisionen werden mit der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer ausgewiesen.

4. Haftung der ROOMZ AGENCY BERLIN
Die in den Angeboten enthaltenen Angaben und die übermittelten Buchungsinformationen beruhen ausschließlich auf den der ROOMZ AGENCY BERLIN erteilten Informationen. Die ROOMZ AGENCY BERLIN übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Dies gilt insbesondere für eine falsche Zuordnung von Bildmaterial oder möglichen Differenzen zwischen dem Bild und dem aktuellen Zustand des Objektes.

Die ROOMZ AGENCY BERLIN haftet nicht für die tatsächliche Erfüllung des Mietvertrages. Dies gilt insbesondere für etwaige Streitigkeiten zwischen MIETER und VERMIETER. Die Haftung im Rahmen der Vermittlungstätigkeit beschränkt sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, durch welches die Erfüllung des Vertragszweckes gefährdet wird.

5. Rechte und Pflichten des VERMIETERS
a) Mietvertrag
Der VERMIETER haftet alleine für die Erfüllung des Mietvertrages zwischen ihm und dem MIETER. Hierzu hat er insbesondere die gebuchten Wohnmöglichkeiten zu dem vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Ist dies dem VERMIETER nicht möglich, so hat der dem MIETER Schadensersatz zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Kosten der Anmietung einer vergleichbaren, aber preislich teureren Unterkunft und für die Erstattung der an die ROOMZ AGENCY BERLIN durch den MIETER zu zahlenden Provision.

b) Informationspflichten
Der VERMIETER haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an die ROOMZ AGENCY BERLIN übermittelten Daten. Dies gilt insbesondere für den Bestand und die Art der angebotenen Übernachtungsmöglichkeiten. Änderungen hat der VERMIETER unverzüglich in das Buchungssystem der ROOMZ AGENCY BERLIN einzuarbeiten.

c) Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit dieses Vertrages ist unbestimmt. Beiden Parteien steht es jedoch frei, daß Vertragsverhältnis mit einer schriftlichen Erklärung per E-Mail mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende zu kündigen. Der Provisionsanspruch für über diesen Zeitraum hinausgehende Mietverträge bleibt davon unberührt. Der Erhalt der Kündigungserklärung soll zur Vermeidung von Mißverständnissen durch den jeweiligen Empfänger schriftlich (per E-Mail) bestätigt werden.

d) Anzahlung und Kaution
Der VERMIETER besitzt das Recht eine Anzahlung auf die gebuchte Wohnung von dem MIETER vor dessen Anreise zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung beträgt i.d.R. eine Monatsmiete. Der VERMIETER besitzt darüber hinaus das Recht, im Einzelfall eine Kaution von dem MIETER zu verlangen. Hierdurch sollen insbesondere Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen erfaßt werden. Die Höhe der Kaution darf aber nur bei maximal zwei Monatsmieten liegen.

Sowohl die Anzahlung als auch die Kaution werden dem Grund und der Höhe nach von dem VERMIETER dem MIETER gegenüber per E-Mail unmittelbar bekanntgegeben. In Einzelfällen ist der VERMIETER berechtigt, eine solche auch ohne vorherige Bekanntgabe von dem anreisenden MIETER zu fordern.

6. Rechte und Pflichten des MIETERS
a) Mietvertrag
Der MIETER hat Anspruch auf Bereitstellung der gebuchten Wohnmöglichkeit. Genaue Fragen zum zur jeweiligen Übergabe und Abnahme der Wohnung sollen zwischen MIETER und VERMIETER direkt geklärt werden. Wird dem MIETER die gebuchte Wohnmöglichkeit nicht zur Verfügung gestellt oder sollten Differenzen zwischen der gebuchten und vorgefundenen Wohnmöglichkeit vorhanden sein – insbesondere bei der Lage und Ausstattung der Räume – so können Ansprüche allein im Verhältnis zwischen MIETER und VERMIETER geltend gemacht werden.

b) Informationspflichten
Der MIETER ist verpflichtet, im Rahmen seiner Buchung vollständige und richtige Daten zu übermitteln. Änderungen hat er vor Übermittlung der Kontaktdaten des VERMIETERS an die ROOMZ AGENCY BERLIN und nach Übermittlung der Kontaktdaten des VERMIETERS an diesen unmittelbar mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die geplante Ankunftszeit.

c) Stornierung
Der Vertrag zwischen MIETER und VERMIETER kommt mit der Rücksendung des unterschriebenen Mietvertrages zustande. Tritt der MIETER die Wohnmöglichkeit nicht an oder verkürzt er seinen Aufenthalt, ist er weiterhin zur vollständigen Zahlung des Mietpreises verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der VERMIETER die Wohnung in dem betroffenen Zeitraum an einen Dritten für den mindestens gleichen Mietpreis vermieten kann. Die Ansprüche der ROOMZ AGENCY BERLIN hinsichtlich der Provision bleiben in jedem Fall unberührt.

d) Zahlung
Die Zahlung der Miete erfolgt gemäß Vereinbarung in dem zwischen dem MIETER und dem VERMIETER zu schließenden Mietvertrag.

e) Anzahlung und Kosten
Der MIETER ist dem VERMIETER gemäß der Regelung nach Ziffer 5 Buchstabe e) gemäß Anforderung verpflichtet, eine von dem VERMIETER zu bestimmende Anzahlung und/oder Kaution zu leisten.

B)
1. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

2. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

3. Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

4. Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

5. Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

6. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

7. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

A und B)
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluß, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in unserer getrennten Widerrufsbelehrung beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, daß Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, daß die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

2. Datengebrauch
Sämtliche an die ROOMZ AGENCY BERLIN übermittelten Daten werden von der ROOMZ AGENCY BERLIN gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies für eine Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

3. Sonstiges und Gerichtsstand
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine Bestimmung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der ROOMZ AGENCY BERLIN am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

Sämtliche Vereinbarungen mit der ROOMZ AGENCY BERLIN bedürfen der Schriftform, wobei eine Übermittlung per E-Mail genügt. Telefonische Absprachen werden unverzüglich schriftlich bestätigt.

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Berlin. Der Gerichtsstand soll – soweit gesetzlich möglich – Berlin sein.

Berlin, im Mai 2025.
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