Häufig gestellte Fragen von Mietern

Kann ich ausgewählte Wohnungen besichtigen?
Wir arrangieren für Sie gerne einen Besichtigungstermin Ihrer Wunschwohnung. Hierbei können die Mieter i.d.R den Vermieter kennen lernen und sich bei der Gelegenheit gleich im Kiez umschauen.

Wer bekommt die Wohnung zugesprochen?
Sollte es mehrere Bewerber für eine Wohnung geben entscheidet der Vermieter, wem die Wohnung zugesprochen wird. Faktoren hierbei sind häufig Mietzeitraum, festes Einkommen und persönliche Präferenzen des Vermieters.

Mit wem wird der Mietvertrag geschlossen?
Den Mietvertrag schließen i.d.R. der Mieter und der Vermieter bzw. deren Bevollmächtigte. Wir unterstützen Sie hierbei mit Mietverträgen und passen diese gern an Ihre Mietsituation an.

Wie erfolgt die Schlüsselübergabe?
Die Schlüsselübergabe erfolgt, nachdem Miete und Kaution dem Konto des Vermieters gut geschrieben wurden. Die Wohnungsübergabe gestalten Mieter und Vermieter bzw. deren Bevollmächtigte. Gern sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Wie erfolgen End- und Zwischenreinigung?
Die Endreinigung kann von der ROOMZ Agency organisiert und von einem professionellen Reinigungsservice übernommen werden. Die Kosten hierfür übernimmt der Mieter. Wöchentliche Reinigungen können gegen Aufpreis und nach Absprache organisiert werden.

Kann der Vermieter die Wohnung während meines Aufenthaltes betreten?
Der Vermieter oder von diesem Beauftragte dürfen die Wohnung zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist dabei Rücksicht zu nehmen.

Kann der Mietvertrag ohne weiteres verlängert oder verkürzt werden?
Ein Mietvertrag ist bindend. Sollte Sie aus unvorhersehbaren Gründen die Wohnung nachweislich eher verlassen müssen, sollte das Gespräch mit dem Vermieter gesucht und die Situation geschildert werden. Hier ist dann das Kulanzverhalten des Vermieters entscheidend. Nach Rücksprache kann ein Mietvertrag grundsätzlich verlängert werden, sofern kein Eigenbedarf des Vermieters vorliegt oder neue Mieter bereits einen Vertrag unterzeichnet haben.

Wie gehe ich mit Schäden um, die vom Mieter verursacht wurden?
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden an Wohnung sowie Möbel, die nach dem Einzug durch ihn oder über ihn schuldhaft verursacht werden. Bei kleineren Schäden wird die Kaution, bei größeren Schäden die Haftpflichtversicherung des Mieters herangezogen.

Noch Fragen?
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme: Kontaktformular